Führerschein-Klassen

Die PKW-Klassen

Klasse B

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.

Mindestalter:

18 Jahre

Eingeschlossene Klassen:

M, S und L

Anmerkung:

Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg oder mit einer z. G. bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die z. G. der Kombination 3,5 t nicht übersteigt.

 

Klasse BE

Züge als B-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 750 kg z. G.
(sofern Zug nicht unter Klasse B fällt).

Mindestalter:

18 Jahre

Vorbesitz:

Klasse B erforderlich!

Anmerkung:

Bei LKW mit durchgehender Bremsanlage und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast max. das 1,5fache der z. G. des Zugfahrzeugs betragen!

 

Klasse A direkt

Leistungsunbeschränkte Krafträder (auch mit Beiwagen), über 50 cm³

Mindestalter:

25 Jahre

Eingeschlossene Klassen:

A1 und M

 

Klasse A beschränkt:

Leistungsbeschränkte Krafträder (auch mit Beiwagen) über 50 cm³

Mindestalter:

18 Jahre

Eingeschlossene Klassen:

A1 und M

Anmerkung:

2 Jahre leistungsbeschränkt bis 25 KW und bis max. 0,16 KW/kg Leergewicht

 

Klasse A1

Leichtkrafträder bis max. 125 cm³ und max. 11 KW.

Mindestalter:

16 Jahre

Eingeschlossene Klasse:

M

Anmerkung:

Unter 18 Jahre auf 80 km/h beschränkt

 

Klasse M

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis max. 50 cm³ und max. 45 km/h (bis max. 50 km/h, wenn bis 31.12.2001 erstmals in Verkehr genommen!)

Mindestalter:

16 Jahre

Eingeschlossene Klasse:

keine

Anmerkung:

Lastendreiräder, wenn bis 31.12.2001 erstmals in Verkehr genommen!

 

Klasse S

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit max. 45 km/h. Fremdzündungsmotoren max. 50 cm³, max. Nutzleistung 4 KW bei anderen Verbrennungsmotoren, max. Nenndauerleistung 4 KW bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse auf 350 kg begrenzt, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen

Mindestalter:

16 Jahre

Eingeschlossene Klasse:

keine

 

Klasse L

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (auch mit Anhänger) mit max. 32 km/h und selbst fahrende Arbeitsmaschinen mit max. 25 km/h

Mindestalter:

16 Jahre

Eingeschlossene Klasse:

keine

Anmerkung:

Für Anhänger gilt max. 25 km/h

 

Mofa

Mofa mit max. 50 cm³ und max. 25 km/h.

Mindestalter:

15 Jahre

Eingeschlossene Klasse:

keine

Anmerkung:

Mofa-Prüfbescheinigung

 

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